[01.07.2015] 



Zur Ergänzung einer Website wird oft die klassische Form der Werbung mittels Prospekten und Flyern genutzt. Bei diesen Werbemitteln werden jedoch aus Unwissenheit häufig die rechtlichen Vorgaben, insbesondere die Informationsplichten verletzt. Als Folge können wettbewerbsrechtliche Abmahnungen verbunden mit hohen Kosten auf den Gewerbetreibenden zukommen. Hierzu gibt es ein aktuelles Urteil des OLG Saarbrücken vom 06. März 2013 (Az.: 1 U 41/12-13).