[11.08.2020] Grundsätzlich könnte man rechtlich betrachtet meinen, dass die Corona-Pandemie und damit verbundene Einschränkungen (Ausgangsbeschränkungen, Schließungsanordnungen etc.) einen Mangel der Mietsache – also z.B. des Ladengeschäfts etc. – darstellen. Wäre das der Fall, wäre es für Mieter möglich, die Miete wegen eines Mietmangels zu kürzen.