[08.07.2016] Exklusive Bierlieferungsverträge sind in der Gastronomie gang und gäbe. Da auch Brauereien nichts zu verschenken haben, sehen die Verträge in der Regel für von der Brauerei eingeräumte Vorteile wie günstige Darlehen oder Gaststätteninventar im Gegenzug lange Mindestlaufzeiten von 10 Jahren oder länger sowie Mindestabnahmemengen für Fassbier vor. Deshalb kommt es während der Laufzeit des Vertrags nicht selten zu Konflikten. Dann kann ein in Sachen Bierlieferungsvertrag versierter Rechtsanwalt weiterhelfen.