[04.06.2015] Zwei Entscheidungen des LG Ellwangen und des OLG Frankfurt in Wettbewerbsverfahren zeigen: Bei Widerrufsbelehrungen lohnt sich die strikte Einhaltung der gesetztlichen Vorgaben - bis hin zu Formatierungsfragen. Nur zugunsten der Verbraucher darf vom Gesetz abgewichen werden.