[02.08.2011] Immer wieder hört oder liest man von verwahrlosten, misshandelten oder missbrauchten Kindern. Hinter jeder dieser Meldungen steht eine Tragödie. Informationen, Beratung und Hilfe werden zwar von dem jeweils örtlichen Kreis- oder Stadtjugendamt angeboten. Eine Inobhutnahme des Kindes durch das Jugendamt ist aber nur in akuten Notsituationen zum Schutze des Kindes möglich.