[26.07.2016] Unterhaltsverpflichtungen für die eigenen Kinder sind eine Selbstverständlichkeit. Aber später, wenn die Kinder selbst im Erwerbsleben stehen, können es die Eltern sein, die nicht mehr für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen können und unterhaltsbedürftig werden. Nicht nur die Eltern selbst, sondern auch Sozialhilfeträger können dann an die Kinder herantreten und Unterhaltszahlungen verlangen. Ob und in welcher Höhe diese berechtigt sind und wie gegen solche Forderungen vorgegangen werden kann, lässt sich mit einem Rechtsanwalt für Familienrecht oder Sozialrecht klären.