[23.11.2020] Dass ein ausländisches Vermittlungsunternehmen seinen Kunden von ihm bezahlte Arbeitnehmer stellt, ist auch in Deutschland in vielen Branchen üblich. Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs zeigt jedoch wieder einmal, dass solche Konstruktionen juristisch genau geprüft, überwacht und insbesondere auch laufend aktualisiert werden sollten.