[10.07.2015] Robe oder nicht: Bei der Frage der Kleiderordnung scheiden sich die Anwaltsgeister. Der eine mag den Auftritt im edlen Zwirn und der schwarzen Anwaltsrobe darüber, während andere schon fast am liebsten zum T-Shirt greifen würden, wenn sie vor Gericht erscheinen. Das Landgericht Augsburg hat entschieden: Im Zweifel für die Robe - jedenfalls in Augsburg.