[28.05.2020] Bei dem Kauf einer Wohnung oder eines Hauses kommt das „böse Erwachen“ immer erst zum Schluss: Die Fertigstellungsrate wurde von dem Bauunternehmen gefordert, aber es liegen noch Mängel am Haus oder an der Wohnung vor – was nun, zahlen oder nicht zahlen? In vielen Fällen denken Sich die Käufer dann, dass es richtig ist, den ausstehenden Betrag an den Bauunternehmer zu zahlen. In Wirklichkeit ist dieses aber nicht das Richtige, was sie tun können.