[21.02.2018] Darlehensnehmer in Gestalt einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), welche auch Jahre nach Abschluss des Darlehensvertrages, gestützt auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, den hoch verzinsten Darlehensvertrag widerrufen wollen, stehen häufig vor dem Dilemma, dass ihnen von der Bank eine Unternehmereigenschaft unterstellt wird und der Widerruf deshalb zurück gewiesen wird.