[17.02.2015] Die Deutsche Bank darf keinen Mindestbetrag von 6,90 Euro für eine geduldete Kontoüberziehung fordern. Die Pauschale ist sittenwidrig, weil sie bei einer geringfügigen Überziehung „außerhalb jedes Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung“ steht (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 4.12.2014, Az. 1 U 170/13).