[26.01.2016] Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 19.01.2016 (Az. XI ZR 388/14) die Verbraucherrechte bei Darlehensverträgen erneut gestärkt. Danach sind Klauseln in einem Darlehensvertrag zwischen Bank und Verbraucher, die festlegen, dass im Fall vorzeitiger Vollrückzahlung des Darlehens zukünftige Sondertilgungsrechte des Kunden bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unberücksichtigt bleiben, unwirksam. Die sich daraus ergebenden Vorteile können Verbraucher mit Hilfe eines Rechtsanwalts gegen ihr Kreditinstitut durchsetzen.