[01.06.2017] Wie auch bereits hinsichtlich anderer Banken festgestellt wurde, weisen auch Kreditverträge aus den Jahren ab 2010 sehr häufig Fehler in der Widerrufsinformation auf, die es ermöglichen, diese Darlehen auch heute noch zu widerrufen und so vom noch immer niedrigen Zinsniveau zu profitieren. Ein „Ausstieg“ aus einem laufenden Darlehen ist dann, zum Beispiel im Falle eines Verkaufs der Immobilie, auch ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.