[06.03.2017] Schmerzensgeld muss schnell gezahlt werden. Sobald die Haftung feststeht und der Schaden überschaubar ist, muss die gegnerische Versicherung, wenn schon nicht die ganze Summe, dann zumindest hohe Abschlagszahlungen auf das Schmerzensgeld leisten. Denn nur dann, so die Rechtsprechung, kann das Schmerzensgeld seine Funktion, ein Ausgleich für entgangene Lebensqualität und Lebensfreude zu sein, am besten erfüllen.