[01.11.2018] Mit einem Aufhebungsvertrag vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitnehmer die Aufhebung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses. In dem Aufhebungsvertrag können die Modalitäten, unter denen der Arbeitsvertrag beendet wird, geregelt werden. Neben der Festlegung des Beendigungszeitpunkts können sich die Parteien u.a. darüber verständigen, ob der Arbeitnehmer zuvor von der Arbeit freigestellt wird sowie ob und in welcher Höhe eine Abfindung gezahlt wird. Eines sollte der Arbeitnehmer aber unter keinen Umständen: Einen vom Arbeitgeber vorgelegten Aufhebungsvertrag blind unterschreiben. Der Aufhebungsvertrag sollte in jedem Fall gründlich geprüft werden – idealerweise durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Denn es drohen einige Fallstricke, die vermieden werden können.