[12.07.2016] Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wurde erlassen, um Diskriminierungen – u.a. in Bewerbungsverfahren um Arbeitsplätze – zu verhindern bzw. zu beseitigen. Daraus schlagen sogenannte „AGG-Hopper“ Kapital, die sich gezielt auf Stellenausschreibungen, die gegen das AGG verstoßen, bewerben, nur um anschließend Schadenersatz vom Arbeitgeber verlangen zu können. Dies ist rechtsmissbräuchlich und unter Umständen sogar strafbar.