[07.12.2016] Wenn sich das Jahr dem Ende zuneigt, stellt sich für Arbeitnehmer, die noch nicht genommene Urlaubstage auf ihrem Urlaubskonto haben, die Frage, was mit ihrem Urlaubsanspruch geschieht und ob sie ihn ins nächste Jahr retten können. Denn die Aussicht, Urlaub verfallen lassen zu müssen, dürfte schmerzen. Doch unter welchen Voraussetzungen kann man Resturlaub aus dem alten Jahr 2016 auch noch im neuen Jahr 2017 nehmen?