[30.03.2016] Mobber müssen sich zunehmend darauf einstellen, persönlich zur Verantwortung gezogen zu werden, z.B. indem sie disziplinarisch oder sogar strafrechtlich belangt werden, mit Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen überzogen werden bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Daher sollten sich alle Beteiligten, ob Mobbing-Betroffener, Arbeitgeber oder Mobber am Motto „Wehret den Anfängen“ orientieren.