[19.04.2016] Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in einem von unserer Kanzlei erstrittenen Urteil vom 15.10.2015, Az.: 6 O 2628/15 (nicht rechtskräftig), eine Sparkasse verurteilt, ihrem Kunden nach Widerruf seiner Darlehensverträge aus dem Jahr 2011 Euro 20.860,73 an Vorfälligkeitsentschädigung zurück zu bezahlen und die Rückabwicklung eines laufenden Kreditvertrages über EUR 70.000,00 vorzunehmen.