[28.04.2016] Nutzt ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit über seinen Dienstrechner das Internet zu privaten Zwecken, kann ihm der Arbeitgeber kündigen. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber berechtigt, den Browserverlauf des Dienstrechners auszuwerten (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.01.2016, Az. 5 Sa 657/15).