[16.06.2016] Ein Ehepaar strebte an, dass eines ihrer drei Kinder nur den Pflichtteil erhalten sollte und errichtete deswegen ein gemeinsames Testament, mit dem die Ehegatten die beiden anderen Kinder zu Erben einsetzten, und zwar in der Weise, dass der länger lebende Ehegatte (befreiter) Vorerbe des zuerst versterbenden Ehegatten sein sollte, während die beiden Kinder Nacherben des zuerst versterbenden Ehegatten waren. Gleichzeitig wurden diese Kinder auch als Schlusserben des letztversterbenden Ehegatten eingesetzt.