[18.07.2016] Wer Leistungen nach dem BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) beantragt, muss sein Vermögen offen legen, damit der persönliche Bedarf geprüft werden kann. Wer dabei schummelt, macht sich unter Umständen wegen Sozialleistungsbetrugs strafbar und muss auf den Falschangaben beruhende Bafög-Leistungen zurückzahlen. Wenn Ihnen Bafög-Amt oder Staatsanwaltschaft BAföG-Betrug vorwerfen, ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt empfehlenswert, der Ihre Vertretung gegenüber den Behörden übernehmen kann.