[22.08.2016] 



Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellt sich für den Arbeitnehmer unter anderem die Frage, was mit seinem Urlaubsanspruch geschieht. Dabei ist zu klären, wie viel Urlaub dem Arbeitnehmer zusteht, und wie mit dem ausstehenden Resturlaub zu verfahren ist. Wir klären, ob der Arbeitnehmer sich den Resturlaub auszahlen lassen kann oder ob er den Urlaub bis zum Wirksamwerden der Kündigung noch nehmen muss.