[14.09.2016] Bei gravierenden Verkehrsrechtsverstößen, die zum Entzug der Fahrerlaubnis führen, kann die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung von dem Führerscheininhaber verlangen. Damit soll geklärt werden, ob der Betroffene zum Führen eines Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr geeignet ist. Wir klären, was dabei zu beachten ist.