[07.02.2017] 



Auf vielen Internetseiten finden sich Klauseln, die eine Kontaktaufnahme vor einer Abmahnung als Voraussetzung für die Kostenübernahme machen. So liest man häufig „Abmahnungen ohne vorherige Kontaktaufnahme werden zurückgewiesen!“ Aber Achtung, nicht nur das die Klausel unwirksam ist und Schadensersatzansprüche auslösen kann. Sie kann auch zum Boomerang werden, wenn man selbst Kostenersatz verlangt.