[24.10.2017] Das Handelsblatt berichtet in seiner Ausgabe vom 17. Oktober 2017 unter der Überschrift „Fehler im Detail“ von Möglichkeiten, einen Autokreditvertrag wirksam zu widerrufen. Das Besondere bei Autokrediten ab dem 13. Juni 2014 sei, dass sich der Widerruf insbesondere deswegen für den Autobesitzer lohnt, weil für Verträge, die ab diesem Datum geschlossen wurden, keinen Abschlag für gefahrene Kilometer und den Wertverlust des Autos vorgenommen werden müsse.