[29.01.2018] Versicherte sollten sich nicht von der Durchsetzung von Ansprüchen bei einem Einbruchdiebstahl in ihren PKW abhalten lassen. Auch dann nicht, wenn der Versicherer ein Gutachten vorlegt, welches angeblich einen Nachweis dafür liefert, dass der Einbruchdiebstahl nur fingiert gewesen sein kann.