[03.07.2018] Der Erbe benötigt einen Erbschein in der Regel, um seine Erbenstellung gegenüber Behörden, Banken, Versicherungen, Vermietern, dem Grundbuchamt oder sonstigen Dritten nachzuweisen. Neben der Person des Erblassers und der Angabe des Erben gibt der Erbschein auch Auskunft über den Umfang der Erbschaft und ggf. vorhandene Verfügungsbeschränkungen (z. B. durch ein Testament).