[20.08.2018] Das Landgericht Ravensburg hat mit Urteil vom 07.08.2018 (Az. 2 O 259/17 – nicht rechtskräftig) entschieden, dass ein Autokäufer eines Skoda Roomster 1.2 TSI, der diesen Kauf über die Volkswagen Bank im Jahre 2015 über ein Darlehen finanziert hatte, nach wirksamem Widerruf des Darlehensvertrages im Jahre 2017 keinen Wertersatz für die bisher gefahrenen 70.000 Kilometer schuldet.