[04.09.2018] 



Obwohl der Job als Reinigungskraft alles andere als leicht oder körperlich nicht anstrengend ist, so ist die Bezahlung häufig dürftig. Das ist natürlich für die Beteiligten nicht angenehm, dennoch bedeutet das keinen Ausschluss von Rechten und Pflichten auf beiden Seiten. So wie der jeweilige Arbeitgeber die Pflicht hat, die Reinigungskraft anständig zu entlohnen und zu behandeln, so müssen auch Reinigungskräfte ihre Pflichten neben ihren Rechten kennen. Doch was fällt unter die Pflichten? Und welche Rechte ergeben sich aus der Anstellung? Dieser Artikel sieht sich einige Punkte einmal genauer an und erklärt sie.