[28.11.2018] Wer weite Wege zur Arbeit hat, nutzt oft die Bahn. Die gute Nachricht: Die Ausgaben für eine Bahncard können unter Umständen steuerlich abgesetzt werden, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin. Für Werbungskosten gilt grundsätzlich das Abflussprinzip. Das heißt: Sie werden steuerlich in dem Jahr abgesetzt, in dem sie bezahlt wurden. Für welchen Zeitraum die Ausgaben geleistet wurden, ist grundsätzlich unerheblich.