[12.12.2018] 



Die Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei Rogert und Ulbrich, eine der führenden Kanzleien in der rechtlichen Aufarbeitung des Diesel-Abgasskandals, teilt mit, dass effizienter Rechtsschutz nun auch denjenigen möglich ist, die zum Zeitpunkt des Fahrzeugerwerbs über keine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügten.