[06.12.2018] Der Druck auf Diesel-Fahrer in Bayern, ein Software-Update aufspielen zu lassen, steigt. Wie das Verwaltungsgericht München mit Urteilen vom 28. November 2018 entschieden hat, ist es rechtmäßig, die Fahrzeuge stillzulegen, wenn der Halter nicht an der vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angeordneten Nachrüstung teilnimmt.