[15.08.2019] Nachdem das OLG Köln am 1. Juli 2019 einen Beschluss erließ (Az. 27 U 7/19) und darin andeutete, die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ohne mündliche Verhandlung abzuweisen, da die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg versprach, hat VW nun die Konsequenz gezogen und die Berufung zurückgenommen. Die Kanzlei Rogert & Ulbrich aus Köln kann also ein weiteres rechtskräftiges Urteil auf der Habenseite verbuchen.