[30.01.2015] Eine Formularklausel in einem Wohnraummietvertrag, welche die Haltung von Hunden und Katzen in einer Mietwohnung generell untersagt, ist laut Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 168/12) unwirksam. Trotzdem stellt das BGH-Urteil keinen Freibrief für Tierhalter dar.