[17.03.2015] Wer als Arbeitgeber den Verdacht hegt, dass seine Mitarbeiter „blaumachen“, darf nicht ohne weiteres einen Detektiv anheuern, um dies zu überprüfen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschieden und einer Sekretärin eine Entschädigung in Höhe von 1000 Euro zugesprochen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.02.2015, Az. 8 AZR 1007/13).