[25.04.2015] Bei der Fragen nach der steuerlichen Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers geht es meist darum, ob der Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit wirklich in diesem Raum liegt. Das kann oft nur im konkreten Fall entschieden werden, wie die erfolglose Klage einer Lehrerin zeigt (Finanzgericht Köln, Aktenzeichen 4 K 1778/10).