[07.08.2015] Wer wegen angemeldeten „Eigenbedarfs“ des Vermieters die Wohnung verlassen muss, kann von diesem Schadensersatz fordern, wenn tatsächlich in der Folge einfach andere Personen einziehen, die vom „Eigenbedarfsbegriff“ gar nicht umfasst sind (BGH, Urteil vom 10.06.2015 - Aktenzeichen VIII ZR 99/14).