[04.09.2015] 



Das Leasen von Kraftfahrzeugen wird auch für Verbraucher immer attraktiver. Häufig wird hierbei eine Variante des Leasings gewählt, bei der am Ende der Vertragslaufzeit gefahrene Mehrkilometer zu bezahlen sind und nicht gefahrene Minderkilometer zu erstatten sind. Diese Art von Leasingverträgen enthält, wenn sie nach dem 11.06.2010 abgeschlossen worden sind, häufig keine Widerrufsbelehrung.