[20.10.2015] Das Landgericht Berlin geht davon aus, dass bei Filesharing-Fällen zumindest ein Teil der Ansprüche erst nach 10 Jahren verjährt. Die 10-jährige Verjährungsfrist betrifft den bereicherungsrechtlichen Anspruch, d.h. 10 Jahre lang hat die Rechteinhaberin (z.B. Sony, Universal) Zeit, um die fiktive Lizenzgebühr zu verlangen.