[05.01.2016] 



Was für Diskotheken der Rausschmeißer, das ist für AGB der Haftungsausschluss. Wenn etwas schief zu gehen droht, springt er ein und löst das Problem schnell und kompromisslos. Für den Betreiber von Diskotheken und den Verwender von AGB ist dies verlockend einfach, für den Kunden auf der anderen Seite jedoch unangenehm bis schmerzhaft. Niemand möchte gern abgewiesen werden, auch und schon gar nicht bei Schadensersatzansprüchen.