[01.02.2016] Die Zahl älterer Menschen, die aufgrund eines körperlichen Gebrechens oder nachlassender geistiger Fähigkeiten nicht mehr für sich selbst sorgen können und daher einen gesetzlichen Betreuer benötigen, steigt stetig. Um die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung zu vermeiden, werden in ebenfalls stetig steigender Zahl sogenannte Betreuungs- und Vorsorgevollmachten erteilt.