[12.02.2016] Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass auch Darlehensverträge, die bereits vorzeitig abgelöst wurden, noch widerrufen werden können. In dem verhandelten Fall erhielt die Klägerin auch ihre bereits geleistete Vorfälligkeitsentschädigung zurück (OLG Hamm, Urteil vom 04.11.2015, Az. 31 U 64/15).