240.000 Wildunfälle werden jedes Jahr gemeldet, 30 Menschen kommen dabei ums Leben. Nach Schätzungen der Polizei liegt die tatsächliche Zahl der Wild- Kollisionen mit rund 300.000 deutlich höher. Einen Grund für die geringere Anzahl der gemeldeten Unfälle könnte die Unsicherheit vieler Autofahrer, wie sie sich im Falle eines Wildunfalls und anschließend bei der Abwicklung mit der Versicherung korrekt zu verhalten haben, sein. Im Zweifelsfall, so wird vermutet, meldeten sie die Unfälle weder der Polizei noch ihrem Versicherer.
Was die Versicherung zahlt ?
Schäden am eigenen Fahrzeug sind bei einem Wildunfall in der Regel durch die Kfz-Teilkaskoversicherung gedeckt, vorausgesetzt, es handelt sich um so genanntes Haarwild. Nach dem Bundesjagdgesetz zählen beispielsweise Hirsche, Wildschweine, Feldhasen aber auch Dachse dazu. Nicht dazu gehören unter anderem Hunde, Schafe und Rinder. Es gibt aber einige Versicherungen, bei denen diese Tiere eingeschlossen sind: Bei der SV gilt die Teilkaskoversicherung für den Zusammenstoß des fahrenden Autos mit Tieren aller Art.
Keine riskanten Ausweichmanöver
Weitere Voraussetzung für einen Wildunfall: Es muss zu einem Zusammenstoß zwischen fahrendem Auto und Wild gekommen sein. Wer ausweicht und dadurch von der Fahrbahn abkommt oder gegen einen Baum prallt, riskiert nicht nur sein Leben, sondern auch seinen Versicherungsschutz. Ausweichmanöver sind nicht automatisch durch die Teilkasko gedeckt. Sie springt nur dann ein, wenn die Reaktion angemessen war. Vollkaskoversicherte sind hier auf der sicheren Seite. Hier sind selbstverschuldete Schäden auch durch Ausweichmanöver am eigenen Fahrzeug mitversichert. Generell, so Mertes, sollte der Fahrer beim Abwägen zwischen Ausweichen, Bremsen und Zusammenstoß berücksichtigen, dass seine Entscheidung schwer wiegende Konsequenzen für den entgegen- und nachfolgenden Verkehr sowie für die Insassen im eigenen Fahrzeug haben kann.
So entschied das Landgericht Trier, dass ein Ausweichmanöver für einen Fuchs grob fahrlässig sei (Landgericht Trier, Urteil vom 03.02.2010, Az. 4 O 241/09). Dagegen urteilte, dass Oberlandesgericht Nürnberg, dass eine Vollbremsung bei einer Geschwindigkeit von 70 km/h für einen Fuchs, der die Straße überquert nicht grob fahrlässig sei (Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 29.07.1999, Az. 8 U 1477/99). Siehe weitere Rechtsprechung zum Thema Wildunfall bei kostenlose-urteile.de.
Fünf Tipps nach einem Wildunfall
Was Sie nach einem Wildunfall machen sollten:
- Sichern Sie die Unfallstelle ab: Schalten Sie das Warnblinklicht ein und stellen Sie ein Warndreieck auf.
- Benachrichtigen Sie die Polizei.
- Lassen Sie sich am Unfallort eine Wildbescheinigung vom zuständigen Förster oder Jagdpächter ausstellen.
- Machen Sie Fotos vom Unfall. Damit können Sie die Schadenregulierung unter Umständen beschleunigen.
- Rufen Sie Ihren Versicherer an, bevor Sie Reparaturen an Ihrem Auto beauftragen.
ra-online/ SparkassenVersicherung (pm/pt)