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Schmerzensgeld bei Verletzungen am Oberkörper

Oberkörper

mittel

  • Bruch des Beins, der Rippen und der Handgelenke6.403,- EUR EUR1
    • Landgericht Coburg, Az. 14 O 462/06Skifahrerin kollidiert mit Snowboarder, fast hälftiges Mitverschulden; Folgen: Bruch des Beins, der Rippen und der HandgelenkeLesen Sie mehr zu dieser Entscheidung bei ... kostenlose-urteile.dehttp://www.kostenlose-urteile.de/5202Schmerzensgeld (2007): 4.800,- EURunverbindliche Hochrechnung1 (2024): 6.403,- EUR
  • Prellungen am ganzen Körper nach Treppensturz1.067,- EUR EUR1
    • Amtsgericht München, Az. 172 C 20800/06Treppensturz einer 70-jährigen Frau; Folgen: mehrere Blutergüsse und erhebliche Platzwunden am linken Unterschenkel, Prellungen im Bereich von Brust- und Lendenwirbelsäule und des linken Kniegelenks sowie beider Hände, SchockLesen Sie mehr zu dieser Entscheidung bei ... kostenlose-urteile.dehttp://www.kostenlose-urteile.de/5209Schmerzensgeld (2007): 800,- EURabzüglich 50% wegen Mitverschuldens3unverbindliche Hochrechnung1 (2024): 1.067,- EUR
  • Bruch der Hand und der Rippensowie Prellung des Beckens3.760,- EUR EUR1
    • Oberlandesgericht Koblenz, Az. 12 U 1529/09Motorradfahrer erleidet aufgrund Verkehrsunfalls während Fahrsicherheitstraining auf dem Nürburgring Mittelhandfraktur, Rippenbruch und HüftgelenksprellungLesen Sie mehr zu dieser Entscheidung bei ... kostenlose-urteile.dehttp://www.kostenlose-urteile.de/11443Schmerzensgeld (2011): 3.000,- EURunverbindliche Hochrechnung1 (2024): 3.760,- EUR
  • Verletzung am Oberkörper4.212,- EUR EUR1
    • Oberlandesgericht München, Az. 10 U 3314/12Verletzung an Brustkorb und Brustbein infolge VerkehrsunfallsLesen Sie mehr zu dieser Entscheidung bei ... kostenlose-urteile.dehttp://www.kostenlose-urteile.de/22727Schmerzensgeld (2013): 3.500,- EURunverbindliche Hochrechnung1 (2024): 4.212,- EUR

schwer

  • Bruch des Nasenbeins, Schlüsselbeins, von Rippen, Ausrenkung des Schultergelenks, Pneumothorax, Nierenquetschung18.414,- EUR EUR1
    • Oberlandesgericht Karlsruhe, Az. 9 U 97/11Autofahrer erleidet infolge Verkehrsunfalls bei illegalem Straßenrennen Bruch des Nasenbeins, des Schlüsselbeins, dreier Rippen, Ausrenkung des Schultergelenks, Pneumothorax, Nierenquetschung sowie zahlreiche Prellungen, Schürfungen, Riss- und Platzwunden; Folgen: vier Operationen, intensivmedizinische Behandlung für zwei Wochen, Arbeitsunfähigkeit für vier MonateLesen Sie mehr zu dieser Entscheidung bei ... kostenlose-urteile.dehttp://www.kostenlose-urteile.de/15248Schmerzensgeld (2012): 15.000,- EURabzüglich 60% wegen Mitverschuldens3unverbindliche Hochrechnung1 (2024): 18.414,- EUR
  • Bruch des Beins und der Rippen13.563,47 EUR EUR1
    • Oberlandesgericht Nürnberg, Az. 6 U 2394/9086-jährige Fußgängerin erlitt aufgrund Sturzes Bruch des linken Oberschenkels und der 11. Rippe sowie nachfolgend eine tiefe Beinvenenthrombose; Folgen: Pflegefall, keine Selbstversorgung möglich, Notwendigkeit eines Rollstuhls, Schmerzen im operierten Bein bei WitterungswechselLesen Sie mehr zu dieser Entscheidung bei ... kostenlose-urteile.dehttp://www.kostenlose-urteile.de/18210Schmerzensgeld (1991): 15.000,- DEM (7.669,38 EUR)unverbindliche Hochrechnung1 (2024): 13.563,47 EUR

1Die hier angegebenen Beträge für die Höhe des Schmerzens­gelds basieren auf Urteilen aus der Vergangenheit, die teilweise mehrere Jahre alt sind. Für die Angaben in unserer Schmerzens­geld­tabelle finden Sie neben den real zu gesprochenen Schmerzens­geld­beträgen auch eine unverbindliche Hochrechnung, welche die Geldentwertung durch die seit dem Urteil angelaufende Inflation ausgleichen soll. Wäre das Urteil also heute erlassen worden, hätte der Betrag in der angegeben Höhe liegen müssen, um die selbe Kaufkraft zu zusprechen.
Für unsere Hochrechnung verwenden wir die durchschnittlichen Inflationssätze für Deutschland seit 1993 bzw. für alle anderen Jahre einen Satz von 2 %.

2Dieser Wert ist eine monatlich gezahlte Rente, die als Teil des Schmerzensgelds zugesprochen wurde.

3In manchen Fällen kommt das Gericht zu der Überzeugung, das der Geschädigte entweder bei der Entstehung oder beim Umfang des Schadens eine Mitschuld trifft. Das Gericht ist also der Meinung, dass der Geschädigte, wenn er sich anders verhalten hätte, den Schaden zumindest teilweise hätte verhindern können. Dafür wird meist die Höhe des Schmerzensgeldes um einen festen Prozentsatz reduziert.
Weitergehende Erläuterungen zum Thema "Mitverschulden" gibt die Rechtsfrage "Embedded-Content: Verstößt die Einbettung fremder Inhalte in eine Webseite mittels des Framing gegen das Urheberrecht?" auf refrago (unter www.refrago.de/Mitverschulden).

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