Potenziale bündeln
Als Fachanwalt ist man zwar Experte auf einem gewissen Rechtsgebiet. Die eigenen Fachgebiete führt man auch auf der eigenen Website und dem Türschild auf. Doch was, wenn ein Mandant auch eine Rechtsberatung in einem anderen Fachgebiet benötigt? Oder man sich selbst mit einem Kollegen austauschen möchte? In diesem Fall muss man in einer gemeinsamen Kanzlei nur ans Büro nebenan klopfen. Die KGH Anwälte in Nürnberg haben sich beispielsweise vor ein paar Jahren zu einer großen Anwaltskanzlei zusammengeschlossen und decken somit ein breites Spektrum an Rechtsgebieten an.
Führt man eine Kanzlei allein, kann man hingegen jene Mandanten verlieren, die rechtliche Vertretung in mehreren Bereichen benötigen.
In einer gemeinsamen Kanzlei können verschiedene Fachanwälte ihre Mandanten umfassend vertreten. Fotoquelle: advogadoaguilar via pixabay.com
Ressourcen gemeinsam nutzen
Um die Anwaltskanzlei erfolgreich zu führen, benötigt man nicht nur das Fachwissen eines Anwalts. Hinzu kommt der zeitliche Aufwand, der für die Auswahl der Büroräume und deren Einrichtung anfällt. Anschließend müssen technische Geräte wie Telefone, Scanner und Drucker angeschlossen werden. Eventuell ist auch ein Besprechungsraum inklusive der technischen Möglichkeiten für die Zuschaltung von Online-Teilnehmern anzudenken. Außerdem muss man sich für Anwaltshilfskräfte entscheiden, die im Arbeitsalltag die organisatorischen Aufgaben übernehmen. All dies sind zeit- und kostenintensive Ressourcen, ohne die eine Kanzlei nicht arbeiten kann. Stattdessen kann man sich die Büroräumlichkeiten, das Personal und die Büroausstattung auch mit anderen Fachanwälten kollegial teilen. Verwendet man die Ressourcen gemeinsam, kann man sich auch leichter Urlaub nehmen anstatt nur die Urlaubsansprüche der Mandanten durchzusetzen. Denn in der gemeinschaftlichen Kanzlei kann einen notfalls ein Kollege vertreten.
Kosten untereinander aufteilen
Wer schon seine eigene Kanzlei gegründet hat, weiß welche Betriebskosten auf einen zukommen. Diese beginnen bei der Suche nach den Räumlichkeiten für die Kanzlei. Hierbei fällt eine Maklerprovision an. Eventuell legt man selbst noch Hand für Renovierungsarbeiten an. Auch die Büroeinrichtung kann teuer ausfallen. Doch mit der Gründung ist es noch nicht getan. Im Geschäftsalltag fallen einige fixe Nebenkosten an. Dazu gehören unter anderem die Miete, Reinigungskosten, Personalkosten, Steuern sowie Betriebskosten für Strom, Internet und Wasser. Zwar benötigt eine Kanzlei mit mehreren Fachanwälten größere Büroräume. Insgesamt ist jedoch die Miete eines großen Büros günstiger als die Mieten für mehrere kleine Büros.
Gemeinsames Marketing betreiben
In Deutschland ist die Anzahl der zugelassenen Rechtsanwälte seit 2015 auf einem hohen Niveau – seitdem gibt es laut der Bundesrechtsanwaltskammer über 160.000 Anwälte. Folglich ist es für einen einzelnen Fachanwalt schwer, aus der Masse herauszustechen. Man muss also viel in Werbekosten investieren, um als einzelner Anwalt von den potenziellen Mandanten wahrgenommen zu werden. Denn nur, wenn man von den Klienten gefunden wird, kann man sie auch vor Gericht vertreten. Auch diese Kosten lassen sich unter mehreren Fachanwälten aufteilen. Doch viel wichtiger ist das gemeinsame Marketing. Mit vereinten Kräften kann man sich auf dem freien Markt als starke Marke für zuverlässige Rechtshilfe in allen Lebensbereichen etablieren.
Eine Kanzlei – alle Fachgebiete
Ein gewichtiges Argument, aufgrund dessen Mandanten gerne eine Gemeinschafts-Kanzlei beauftragen, ist die Abdeckung aller Fachgebiete. Ob ein Rechtsbeistand im Strafrecht, Familienrecht oder den übrigen Fachgebieten benötigt wird – die Mandanten finden alle Experten an einem Ort vor. Außerdem müssen sie nur eine Telefonnummer und nur eine Adresse suchen, um die Fachanwälte aller Fachbereiche zu erreichen.
Einen Mandanten gemeinsam verteidigen
Es kann vorkommen, dass ein Mandant für die Verteidigung im Prozess mehrere Anwälte beauftragt. Auch in diesem Fall ist es aus Sicht des Mandanten einfacher, eine Kanzlei mit mehreren Fachanwälten zu beauftragen. Laut dem Strafprozessrecht kann der Angeklagte bis zu drei Anwälte mit seiner Verteidigung beauftragen. Je nach Prozess kann es sinnvoll sein, dass ein Prozessanwalt und ein Fachanwalt zusammenarbeiten.
Fazit
Der Zusammenschluss von Fachanwälten hat sowohl für die Anwälte als auch für ihre Mandanten positive Auswirkungen. So können die beteiligten Fachanwälte die benötigten Ressourcen und anfallende Kosten anteilig untereinander aufteilen. Außerdem kommt eine Kanzlei mit vielen Fachanwälten gut bei den potenziellen Klienten an.