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Verkehrsrecht | 24.10.2014

Wie sich Autofahrer bei Nebel korrekt verhalten

ARAG weist auf erhöhte Unfallgefahr bei Nebel hin

„Der blasse Nebel schreitet gespenstisch durch die Flur, und hüllt in seine Schatten die schlummernde Natur“. So romantisch wie im Gedicht kommt der Teil der Atmosphäre, in dem Wassertröpfchen fein verteilt sind, leider nicht immer daher. Sichtweiten von einem bis etwa vier Kilometern gelten als Dunst. Bei einer Sichtweite von weniger als einem Kilometer wird von Nebel gesprochen.

Nebel wie Dunst unterscheiden sich von Wolken nur durch ihren Bodenkontakt. Bei einer Sichtweite von 500 bis 1000 Metern spricht man von einem leichten, bei 200 bis 500 Metern von einem mäßigen Nebel. Liegt die Sichtweite bei unter 200 Metern, spricht man von starkem Nebel - und spätestens dann wird es für Autofahrer gefährlich! Zumal dichte Nebelbänke in der jetzigen Jahreszeit sehr plötzlich auftauchen können. Vor drei Jahren kam es beispielsweise zu einer verheerenden Massenkarambolage mit Toten und Verletzten auf der A 31 bei Münster.

  • Sichtweiten abschätzen: Als Orientierungshilfe dienen die Leitpfosten am Straßenrand - sie liegen 50 Meter auseinander. Auf Autobahnen liegen die Fahrbahnmarkierungen in der Mitte 18 Meter auseinander, auf Landstraßen 12 Meter. Sichtweiten unter 50 Meter: Hier kann es laut ARAG ratsam sein, den nächsten Rast- oder Parkplatz anzufahren und abzuwarten, bis sich der Nebel etwas lichtet. Dies gilt auf jeden Fall für Gefahrengut-Transporte, aber auch für andere LKW oder bei besonders hohem Verkehrsaufkommen.
  • Runter vom Gas! Beträgt die Sicht nur 50 Meter, darf laut Gesetz maximal mit Tempo 50 gefahren werden.
  • Sicherheitsabstand einhalten! Zu geringer Sicherheitsabstand bei zu hohem Tempo ist die Hauptursache für Unfälle bei schlechter Sicht!
  • Fernlicht ausschalten! Bei dichtem Nebel und Schnee ist das weiß strahlende Fernlicht kontraproduktiv, da es reflektiert wird und den Fahrer und Gegenverkehr blenden kann.
  • Abblendlicht und Nebelscheinwerfer: Anders als der Name vermuten lässt, dürfen Nebelscheinwerfer nicht nur bei Nebel, sondern generell bei schlechter Sicht eingeschaltet werden. Also auch bei starkem Regen oder Schneefall. Zusätzlich muss immer das Abblendlicht aktiv sein.
  • Nebelschlussleuchten: Erst bei Sichtweiten unter 50 Meter einschalten! Mit sehr hellem rotem Licht warnt die Nebelschlussleuchte den nachfolgenden Verkehr. Bei unnötigem Einsatz der Nebelschlussleuchte wird ein Bußgeld fällig. Die Höchstgeschwindigkeit bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte beträgt 50 km/h.
  • Volle Konzentration! Längere Nebelfahrten erfordern eine erhöhte Aufmerksamkeit. Autofahrer sollten deswegen häufiger Pausen einlegen und auf Autobahnparkplätzen mit eingeschaltetem Licht parken, damit andere den Wagen im Nebel erkennen können.
  • Durchblick! Vor jeder Fahrt sollte sichergestellt werden, dass die Scheiben gereinigt sind und die Scheibenwischer funktionieren.

ra-online/ARAG (pm/pt)

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