Im Jahr 2018 wurde in Deutschland nahezu jede dritte Ehe geschieden. Eine der Fragen, die Paare oder den einzelnen Ehegatten im Falle einer Scheidung besonders umtreibt, ist die nach den Kosten der Scheidung. Viele Ehegatten machen sich Sorgen, dass sie sich die Kosten für eine Scheidung nicht leisten können oder diese alleine tragen müssen. Daher möchten sie wissen, wie hoch die individuellen Kosten für die Scheidung ausfallen und wer diese Kosten tragen muss. Dazu sind zunächst einige Betrachtungen notwendig, um die Höhe der Kosten für den einzelnen Ehegatten berechnen zu können.
Einvernehmliche Scheidung oder Scheidung mit Streitfragen?
Die wichtigste Frage im Falle einer Scheidung ist vielfach: Wer zahlt die Scheidungskosten? Die Antwort hierauf ist in der Regel einfach: Die Kosten müssen von beiden Ehepartnern getragen werden.
Zum einen werden die für die Scheidung anfallenden Gerichtskosten je zur Hälfte auf beide Ehegatten aufgeteilt, auch wenn zunächst der Ehepartner, der die Scheidung einreicht, eine Vorauszahlung an das Gericht leisten muss. Nach Abschluss des Scheidungsverfahrens jedoch erhält er zu viel gezahltes Geld zurück und der andere Ehegatte muss ebenfalls seine Hälfte der Gerichtskosten begleichen. Anders verhält es sich bei den Anwaltskosten, die im Rahmen einer Scheidung auflaufen. Diese müssen jeweils von dem Ehegatten getragen werden, der den Scheidungsanwalt mit seiner Vertretung beauftragt. Müssen im Rahmen der Scheidung Streitpunkte vor Gericht geklärt werden, hat in der Regel jeder Ehegatte einen eigenen Anwalt und muss folglich dessen Kosten tragen. Eine bessere Lösung ist daher stets die einvernehmliche Scheidung. Hierbei klären die Ehegatten mithilfe eines gemeinsam beauftragten Anwalts bereits vor dem Scheidungstermin alle Streitfragen untereinander. Die Kosten für den Anwalt teilen sich die ehemaligen Ehegatten. Durch diese Vorgehensweise können die Ehegatten im Rahmen der Scheidung viel Geld sparen.
Berechnung der Kosten für die Scheidung
Wie hoch die Gerichtskosten sowie die Kosten für einen Anwalt im Zusammenhang mit einer Ehescheidung sind, ist von Fall zu Fall verschieden. Denn für jede Scheidung muss zunächst der sogenannte Verfahrens- bzw. Streitwert berechnet werden. Um diesen berechnen zu können, werden die letzten Nettoeinkommen beider Ehegatten, das vorhandene Vermögen sowie der Versorgungsausgleich und die Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder herangezogen. Mit diesen Werten wird aufgrund einer festen Formel der Verfahrenswert berechnet. Der Streitwert und damit die Gerichtskosten können sich weiter erhöhen, wenn neben der Scheidung selbst noch zahlreiche Folgesachen vor Gericht geklärt werden müssen. Gleiches gilt selbstverständlich auch für die Anwaltskosten. Zu diesen Folgesachen können zum Beispiel der Ehegatten- oder Kindesunterhalt, das Sorge- und Umgangsrecht sowie ein Zugewinnausgleich gehören. Um die Kosten für die Scheidung so gering wie möglich zu halten, empfiehlt es sich, diese Fragen außergerichtlich und einvernehmlich zu klären. Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung mit der Beauftragung nur einem Anwalt für beide Ehegatten können die Scheidungskosten und somit die finanzielle Belastung für beide Ehegatten minimal gehalten werden. Wie hoch die Kosten für die Scheidung in Ihrem individuellen Fall sein werden, errechnet Ihnen Ihr Anwalt gerne in einem ersten Beratungsgespräch.