Aus diesem Grund weisen das Amts- und das Landgericht Hagen die Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass Rechnungen im Zusammenhang mit einer Eintragung ins Handelsregister ausschließlich durch die Zentrale Zahlstelle Justiz in Hamm ausgestellt werden. Nur diese ist auf dem beigefügten vorausgefüllten Überweisungsträger als Zahlungsempfängerin aufgeführt. Als Bankverbindung wird ausschließlich ein Konto bei der Dortmunder Filiale der Deutschen Bundesbank angegeben.
Keine Zahlung ohne Überprüfung der Rechnung
Betroffenen, die derzeit eine Rechnung der Zentralen Zahlstelle der Justiz erhalten, wird daher empfohlen, die Rechnung und den beigefügten Überweisungsträger genau zu prüfen. Sind beispielsweise auf dem beigefügten Überweisungsträger Namen von natürlichen Personen oder eine andere Bankverbindung eingetragen, stammt die Rechnung nicht von der Zentralen Zahlstelle Justiz und sollte nicht überwiesen werden.
Eintragung abwarten
Vor einer Überweisung sollte zudem in der Regel die gesondert versandte Eintragungsnachricht abgewartet werden, da diese zum einen die tatsächlich erfolgte Eintragung dokumentiert und zum anderen noch einmal konkrete Hinweise zu den Zahlungsmodalitäten enthält.
Was Sie bei Zweifel an Echtheit der Rechnung tun können
In Zweifelsfällen sollten Betroffene unter der zentralen Telefonnummer 02331 / 985 0 Kontakt mit dem Justizzentrum Hagen aufnehmen und sich von dort aus mit dem Handelsregister verbinden lassen.