Unter Vorspiegelung einer vermeintlich titulierten Forderung werden Bürger, per SMS, die in den hier bekannten Fällen aus dem Ausland versendet wurde, von einem angeblichen Gerichtsvollzieher kontaktiert und zur Zahlung eines Betrages auf ein Konto aufgefordert. Für den Fall, dass der so kontaktierte Bürger nicht zahlt, werden ihm Vollstreckungshandlungen des Gerichtsvollziehers angedroht. Aus anderen Amtsgerichtsbezirken ist bekannt, dass dort auch eine telefonische Kontaktaufnahme unter Vorspiegelung einer angeblich titulierten Forderung erfolgte, wobei es sich ebenfalls um eine ausländische Telefonnummer handelte.
Erstkontakt wird nie per SMS oder telefonisch hergestellt
Die im Bezirk des Amtsgericht Pirmasens tätigen Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherinnen führen keine telefonischen Zwangsvollstreckungsmaßnamen durch.
Der Erstkontakt durch einen Gerichtsvollzieher oder Gerichtsvollzieherin wird nie per SMS oder telefonisch hergestellt, schon gar nicht wird der Gerichtsvollzieher oder die Gerichtsvollzieherin einen Schuldner zur Zahlung eines Betrages auf irgendwelche Konten auffordern. Erfolgt eine persönliche Kontaktaufnahme durch den Gerichtsvollzieher oder die Gerichtsvollzieherin wird er oder sie sich mittels Dienstausweis ausweisen.
Zahlungsaufforderung auf keinen Fall nachkommen
Es sollten daher keinesfalls Zahlungen in Folge einer telefonischen Kontaktaufnahme oder Kontaktaufnahme per SMS geleistet werden. Zahlungen sollten nur dann geleistet werden, wenn der Gerichtsvollzieher oder die Gerichtsvollzieherin zuvor schriftlich zur Zahlung aufgefordert hat.
Rufen Sie beim geringsten Zweifel bei der Behörde an
Im Zweifel kann auf der Homepage des Amtsgerichts Pirmasens der Gerichtsvollzieherverteilerplan eingesehen werden. Dort sind die hier tätigen Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherinnen namentlich unter Angaben ihrer dienstlichen Kontaktdaten mit ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen aufgeführt. Sollte sich, was in anderen Amtsgerichtsbezirken Teil der Betrugsmasche ist, der vermeintliche Gerichtsvollzieher unter Verwendung von dessen Namen und Dienstbezeichnung als Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Pirmasens ausgeben, kann über den Gerichtsvollzieherverteilungsplan auch direkt mit dem „richtigen“ Gerichtsvollzieher Kontakt aufgenommen werden.
Natürlich kann man im Verdachtsfall das Amtsgericht Pirmasens auch unmittelbar unter der Tel.-Nr.: 06331/8711 kontaktieren.