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Strafrecht | 24.08.2022

Betrug

Vorsicht: Amtsgericht warnt vor Betrugs­masche mit gefälschten „Pfändungs­beschlüssen“ einer fiktiven Gerichtsvoll­zieherin

Keine Zustellung von Pfändungs­beschlüsse oder -urkunden durch Gerichts­vollzieher

Das Amtsgericht Hamburg warnt vor einer neuen Betrugs­masche mit gefälschten „Pfändungs­beschlüssen“, mit denen die Empfänger zur Bezahlung vermeint­licher Schulden aufgefordert werden. Zugleich wird den Empfängern mit Gefängnis in Form einer „Ersatz­freiheits­strafe“ gedroht.

Die Fälschungen tragen das Hamburgische Landes­wappen und den Namen einer fiktiven Ober­gerichts­voll­zieherin aus Hamburg. Seit Mitte August haben sich zahlreiche Empfänger solcher Schreiben beim Amtsgericht Hamburg gemeldet, was einen massenhaften Versand im gesamten Bundes­gebiet befürchten lässt. Diese Masche ähnelt früheren Betrugswellen, bei denen von gefälschten „Gerichts­beschlüssen“ und „Zahlungs­befehlen“ berichtet wurde, die massenhaft per E-Mail und mit der Post verschickt worden waren.

Zustellung erfolgt per Einwurfeinschreiben

Die bislang bekannt gewordenen Betrugs­schreiben wurden den Adressaten per Einwurf­einschreiben zugestellt und erwecken den Anschein, sie stammten von der in Wirklichkeit nicht existierenden Ober­gerichts­voll­zieherin Andrea Steinwerk aus der „Abteilung Gerichtliche Mahn­bescheide“, ansässig in Hamburg. Die erste Seite ist mit „Pfändungs­beschluss“ überschrieben und enthält verschiedene fiktive Akten­zeichen zu einer vermeintlich offenen Forderung in Höhe von EUR 470,00.

Sogar mit Gefängnis wird gedroht

Weiter heißt es: „Bei Nichter­bringung der Leistungen … wird nun … die Ersatz­freiheits­strafe zu 5 Tagen Freiheits­strafe zu einem Tagessatz von je 94,00 Euro bei dem zuständigen Amtsgericht beantragt. Sie bekommen die Chance diesen Betrag bis zum 16.08.2022 zu zahlen.“ Dem „Pfändungs­beschluss“ liegt eine „Pfändungs­urkunde“ im Namen eines fiktiven Ober­gerichts­voll­ziehers Jürgen Klein mit Erläuterungen bei, die mutmaßlich auf Vorschriften des Schweizer Schuld­betreibungs- und Konkurs­gesetz (SchKG) verweisen.

Auch ein Zahlschein ist gleich mit dabei

Den Sendungen liegt außerdem ein Überweisungst­räger bei, in den eine Konto­verbindung eingetragen ist, deren IBAN den Ländercode für Griechen­land (GR) enthält. Diese Kontonummer ist außerdem in einem abgedruckten QR-Code verschlüsselt, den die Empfänger nutzen sollen, um den geforderten Betrag online zu überweisen.

Aussteller eines (echten) Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist das Amtsgericht

Es wird darauf hingewiesen, dass Gerichts­vollzieher derartige Pfändungs­beschlüsse oder -urkunden nicht ausstellen. Aussteller eines (echten) Pfändungs- und Über­weisungs­beschlusses ist das Amtsgericht als Voll­streckungs­gericht, meist am Wohnort des Schuldners. Eine Forderungs­pfändung bezieht sich in aller Regel auf eine Geld­forderung, die der Schuldner gegen einen Dritten (sog. Drit­tschuldner), z.B. eine Bank, hat und die der Gläubiger anstelle des Schuldners einziehen will. Gerichts­vollzieher werden hier allenfalls bei der Zustellung solcher Beschlüsse tätig – Androhungen einer Ersatz­freiheits­strafe nach dem Straf­gesetzbuch sind in dem Zusammenhang nicht denkbar. Alle Gerichts­voll­zieherinnen und Gerichts­vollzieher der Hamburger Amts­gerichte sind in der elektronischen Gerichtsvollzieherauskunft namentlich verzeichnet.

Rechnungen über Gerichtskosten werden von der Justizkasse ausgestellt

Rechnungen über Gerichts­kosten werden von der Justizkasse Hamburg ausgestellt, die dort angegebene IBAN enthält den Ländercode für Deutschland (DE). Gerichts­kosten­rechnungen der Justizkasse Hamburg enthalten neben dem Kassen­zeichen auch das Akten­zeichen des Gerichts, das Nachfragen im Zweifels­fall beantwortet. Mahn- und Voll­streckungs­bescheide, die das Amtsgericht Hamburg-Altona als Gemeinsames Mahngericht der Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern auf Antrag von Gläubigern in Mahn­verfahren erlässt, erfolgen in standardisierter Form und geben detaillierte Hinweise auf die Rechts­behelfe des Schuldners.

Quelle: Hanseatisches Oberlandesgericht/DAWR/ab
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